Für die Finanzierung unseres Hauses von Bien-Zenker benötigt die Bank noch die Grundschuldbestellung.

Den dafür notwendigen Termin beim Notar haben wir heute morgen kurzfristig bekommen. Wir waren wieder beim selben Notar wie damals als wir das Grundstück gekauft haben. Es handelt sich dabei um die Anwaltskanzlei Lankau in Darmstadt.

Der Termin hat auch nicht lange gedauert. Der Notar hat seinen Text runtergerattert und wir haben unterschrieben. Für die 10 Minuten vorlesen dürfen wir ca. 1.500 € bezahlen.

Mit der Grundschuldbestellung hat die Bank nun alle Unterlagen, um die Finanzierung abzuschließen.

Grundschuldbestellung
Was ist das?

Die Grundschuldbestellung für eine Immobilie wird dann benötigt, wenn für die Finanzierung bei einer Bank ein Kredit aufgenommen wird.

Die Grundschuld ist dabei die Absicherung des Kreditgebers (Bank) falls der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist. Diese wird im Grundbuch der Gemeinde eingetragen.

Sollte es dazu kommen, dass der Immobilienkäufer die monatlichen Raten nicht mehr bezahlen kann, kann die Bank die Immobilie veräußern. D.h. durch eine Zwangsversteigerung können die Forderungen bedient werden.

Dieses Grundpfandrecht wird auch im BGB beschrieben:

§ 1191 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld).
(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.

Ablauf

Grundschuldbestellungsformular

Zuerst versendet die Bank das Formular an den Kreditnehmer. Dieses beschreibt den Verwendungszweck der Grundschuld. Der Kreditnehmer wiederum leitet dieses an den Notar weiter, der damit den Beurkundungstermin vorbereiten kann.

Termin beim Notar

Der Notar hat die Grundschuldbestellungsurkunde erstellt, die der Kreditnehmer unterschreibt.

Einreichen der Urkunde beim Grundbuchamt

Nach dem Termin verschickt der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde an das Grundbuchamt. Damit kann die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden.

Unterlagen gehen an die Bank

Der Notar schickt eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und einen aktualisierten Grundbuchauszug an den Kreditgeber. Somit hat die Bank die Absicherung und kann den Kredit auszahlen.