Keine Genehmigung des Bauantrags für unser Bien-Zenker Fertighaus wegen der Überschreitung des Baufensters um wenige Zentimeter!
Am Donnerstag kam der Antrag zurück. Natürlich dachten wir erst, dass es sich dabei um die Baugenehmigung handelt. Die Enttäuschung war entsprechend groß als wir den Umschlag öffneten.
Korrektur des Bauantrags
Die Bauaufsicht vom Kreis Groß-Gerau hat uns darauf hingewiesen, dass die Überschreitung des Baufensters nicht zulässig ist.
Die nächsten Schritte
Damit der Bauantrag trotzdem genehmigt werden kann, muss unser Architekt von Gerhard.Architekten einfach das Deckblatt austauschen und den Antrag erneut einreichen. Auf dem neuen Deckblatt muss er dann die Gründe für eine Überschreitung nennen. Damit kann das Amt den Antrag genehmigen.
Zum Glück konnte ich heute noch mit unserem Architekt über diese Angelegenheit sprechen. Als er das mit der Dame vom Amt abgeklärt hatte, war alles kein Problem. Aber scheinbar ist das nicht die gängige Praxis und ihr Chef wollte, dass das schon korrekt gemacht wird.
Naja, die haben jetzt schon nur zwei Wochen dafür gebraucht, vielleicht geht das wieder genauso schnell. Wir gehen aber eher davon aus, dass wir damit aus dem verkürzten Verfahren gerutscht sind und sich die Wartezeit verlängert.
Aber trotzdem ärgerlich, dass wir wegen einem falschem Deckblatt keine Genehmigung erhalten haben.
Die Kosten für die Ablehnung
Für die bisherige Bearbeitung des Bauantrags dürfen wir jetzt 75 € bezahlen.