Heute wurde eine Probe-Schürfung von Lingansch Bauunternehmung GmbH am Grundstück vorgenommen.

Sinn und Zweck
Die Suche nach dem Wasser

Wir wollten damit speziell den aktuellen Grundwasserspiegel herausfinden.

Da es leider seit gestern geregnet hat und es einfach nicht mehr aufhören will, ist man schon bei 2,40m auf Grundwasser gestoßen! Für uns die absolute Katastrophe!

Das bedeutet, dass wir jetzt doch einen Antrag für die Wasserhaltung einreichen und auf jeden Fall mit weiteren Mehrkosten rechnen müssen. Denn es kann gut sein, dass im Februar/März das Grundwasser auch so früh anzutreffen ist.

Wir hoffen also auf einen heißen und trockenen Jahresstart…

Eigentlich gehört der Keller mit seinen notwendigen Erdarbeiten schon bald zu unserem wertvollsten Gebäudeteil.
Natürlich finden wir einen Keller nach wie vor sehr wichtig, aber vergraben dafür gerade wirklich viel Geld.
Hier solltet ihr unbedingt vor der Finanzierung ein Bodengutachten anfertigen lassen und sogar Angebote für Erdarbeiten einholen, damit diese Ausgaben auf jeden Fall abgedeckt sind.

Wasserhaltung
Was ist antragspflichtig?

Der Kreis Groß-Gerau weist in weiten Teilen niedrige Grundwasserflurabstände auf. Bei Tiefbaumaßnahmen, zum Beispiel zur Unterkellerung von Gebäuden und zum Bau von Tiefgaragen, wird häufig Grundwasser angetroffen. Zur bauzeitlichen Trockenhaltung der Baugrube kann daher eine Grundwasserabsenkung erforderlich werden.

Genehmigungspflichtig:

Die temporäre Entnahme von Grundwasser stellt eine erlaubnispflichtige Benutzung dar.

Quelle: https://www.kreisgg.de/umwelt/wasser-und-bodenschutz/grundwasser/