Das Leidensthema um den Antrag für die Wasserhaltung hat nun ein Ende.
Heute haben wir die langersehnte Genehmigung von der Wasserbehörde Kreis Groß-Gerau erhalten.
Jetzt können endlich die Erdarbeiten für unser Bien-Zenker Fertighaus von Lingansch Bauunternehmung GmbH fertiggestellt werden. Ebenso kann Glatthaar Keller die Termine neu planen.
Dokumente für den Antrag für die Grundwasserhaltung
Hier zeigen wir euch, welche Unterlagen die Wasserbehörde für den Antrag benötigt hat.
Der vollständige Antrag für die Wasserhaltung besteht aus vier Teilen:
1. Formloses Anschreiben
Das Anschreiben haben wir selbst erstellt und es enthielt folgende Punkte:
- Baugrundstück (Adresse, Flur Nr. und Flurstück Nr.)
- Bauvorhaben (Neubau Einfamilienhaus)
- Teilvorhaben (Bauwasserhaltung)
- Bauherrschaft (Name, Adresse, Wohnort)
- Unterschriften
2. Erläuterungsbericht zur temporären Bauwasserhaltung
Für die Erstellung des Berichts verwies man uns an Brunnenbau Conrad GmbH, die in Kooperation mit dem Ingenieurbüro iBEG-mbH arbeiten. Dieses Büro war schließlich für die Ausarbeitung des Erläuterungsberichts zuständig.
In diesem Bericht wird die Grundwasserhaltung und das zu anzuwendende Verfahren ganz genau beschrieben. Mit Hilfe von einem speziellen Programm kann der Ingenieur schließlich ein Konzept sowie ein Modell erstellen. Hier werden ganz viele Berechnungen gemacht, u.a. wie viel Wasser in diesem Zeitraum gefördert werden. Deshalb braucht er dafür auch das Bodengutachten, da dort die Beschaffenheit des Bodens beschrieben ist.
3. Übersichtsplan mit Eintragung der Entnahme- und Einleitstellen und Querschnitte sowie den Trassenverlauf zur Einleitstelle
Diese Aufgabe konnten wir selbst übernehmen und mithilfe von Google Maps haben wir folgende Übersicht erstellt.
Mit „Querschnitte“ war einfach gemeint, dass man die Dicke der Leitung / des Schlauchs angibt.
4. Grundwasserbeprobung
Für die Grundwasseranalyse haben wir das Bodenmechanische Labor Gumm aus der Niederlassung in Frankfurt beauftragt.
Nach unserer Anfrage konnten wir auch sehr zeitnah einen Termin für die Entnahme der Proben am Grundstück vereinbaren.
Den kompletten Prüfbericht erhielten wir schließlich ca. zwei Wochen später.
Kein Antrag ohne Fehler
Den richtigen Ansprechpartner für die Antragsstellung zu finden, war schon ein Drama.
Am 08.03.2021 konnten wir endlich den Antrag für die Wasserhaltung beim Kreis Groß-Gerau einreichen.
Laut Brunnenbau Conrad GmbH sollten wir nur ein Anschreiben und den Erläuterungsbericht zur temporären Bauwasserhaltung abgeben.
Anschließend dauerte es fast einen Monat bis die zuständige Mitarbeiterin sich mal die Unterlagen angeschaut hat.
Am 12.04.2021 erhielten wir eine Mail von dieser Mitarbeiterin. Na um was ging es wohl? Richtig, eine Nachforderung von Unterlagen.
Wir sind es ja mittlerweile gewohnt…
Drei von drei Anträgen waren bisher unvollständig.
Fehlende Unterlagen
Folgende Unterlagen haben also gefehlt:
- Berechnung der Gesamtwassermenge, die entnommen werden soll (hier musste der Ingenieur den Erläuterungsbericht um eine Formel ergänzen)
- Übersichtsplan mit Eintragung der Entnahme- und Einleitstellen und Querschnitte sowie den Trassenverlauf zur Einleitstelle
- Grundwasseranalyse
Nach Erhalt des Prüfberichts von der Grundwasseranalyse am 05.05.2021 hatte die Wasserbehörde nun alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Was ist eigentlich Normalnull?
Am 21.05.2021 erhielten wir dann wieder eine Mail von der Mitarbeiterin der Wasserbehörde.
Natürlich dachten wir zuerst, dass wieder irgendetwas an den nachgereichten Unterlagen falsch ist.
Sie teilte uns mit, dass in dem Erläuterungsbericht zwei Zahlenwerte vertauscht wären:
- Baugrubensohle mit 84,92 mNN
- Absenkziel mit 84,42 mNN
Um sicherzugehen haben wir ihre Mail zur Prüfung an Brunnenbau Conrad GmbH weitergeleitet und unsere Annahme wurde bestätigt: Es liegt kein Fehler vor.
Wir konnten es auch ehrlich gesagt nicht verstehen, warum sie zu dieser Behauptung kam. Nach der Weiterleitung der Antwort von Brunnenbau Conrad GmbH kam auch keine Antwort von ihr zurück. Ist ja auch etwas peinlich, wenn man nicht weiß, was Normalnull bedeutet…
Wieder warten
Am 27.05.2021 erhielten wir die Nachtragsgenehmigung vom Bauamt Groß-Gerau und wir haben uns schon gefreut, dass Glatthaar Keller endlich die Termine neu planen kann.
Am 01.06.2021 fand nochmal ein Gespräch mit Glatthaar Keller und Lingansch Bauunternehmung GmbH am Grundstück statt, wo die Änderungen der Sockelhöhe besprochen wurden. Da haben wir außerdem den Projektleiter gefragt wie es nun weitergeht und die Antwort lautete: „Ohne Genehmigung der Wasserhaltung keine neuen Termine.“
Wir wollten also direkt am selben Tag bei der Wasserbehörde Druck machen, jedoch war die zuständige Mitarbeiterin nicht zu erreichen.
Einen Tag später teilte uns ihr Kollege mit, dass er sich darum kümmern wird. Er verstehe auch nicht, was sie da noch so lange braucht, die Unterlagen sind seit vier Wochen vollständig bei ihr.
Es ist nämlich so, dass diese Mitarbeiterin aus der „Technik“ zunächst alle Unterlagen prüfen muss. Danach leitet sie alles an diesen Kollegen weiter, der dann wiederum die Genehmigung verfasst.
Blöderweise geht diese Mitarbeiterin in der folgenden Woche auch noch in den Urlaub. Wir müssten dann wieder bis Ende Juni warten…
Schafft sie es also die Unterlagen noch vor ihrem Urlaub fertig zu prüfen?
Endlich!
Am 07.06.2021 haben wir nochmal beim Kollegen nachgefragt, ob er die Mitarbeiterin noch erreichen konnte.
Endlich bekamen die positive Rückmeldung, dass er die Unterlagen nun erhalten hat und die Genehmigung vorbereitet.
Heute erhielten wir diese dann vorab per Mail. Wir haben natürlich sofort Glatthaar Keller und Lingansch Bauunternehmung GmbH darüber informiert, dass es nun endlich losgehen kann!
Jetzt sind wir natürlich gespannt, wann wir das neue Terminanschreiben erhalten werden. Sobald wir dieses haben, müssen wir uns umgehend um die Straßensperrung kümmern.
Wir sind einfach super glücklich, dass es endlich voran geht!
Die Kosten für den Antrag für die Wasserhaltung
Dieser Antrag war leider richtig teuer. Allein für die eingereichten Unterlagen, die von Fachfirmen erstellt worden sind, haben wir sehr viel bezahlen müssen. Dass dann noch die Genehmigung so teuer wird, hätten wir nicht gedacht.
Erläuterungsbericht: ca. 2.500 €
Grundwasseranalyse: ca. 1.500 €
Erteilung einer Genehmigung: ca. 3.300 €
Gesamt: ca. 7.300 €
Die Vorgaben aus der Genehmigung
Laut der Genehmigung der Wasserhaltung vom Kreis Groß-Gerau gibt es jetzt ein paar Nebenbestimmungen, die wir beachten müssen.
Hier habe ich einmal die wichtigsten Punkte aufgeführt:
Nebenbestimmungen
- Die Dauer der Grundwasserhaltung ist festgelegt.
- Die Genehmigung hat eine gewisse Gültigkeit und erlischt an einem bestimmten Datum.
- Die Einleitstelle ist genau definiert. Nur dort darf das Wasser eingeleitet werden.
- Der Zustand der Einleitstelle ist vorher fotografisch zu dokumentieren. Die Bilder gehen an die Behörde und den Wasserverband.
- Über die geförderten Wassermengen, Betriebsstunden sowie Grundwasserstände ist ein Kontrollbuch (z.B. Excel-Tabelle) zu führen. Dieses geht nach Abschluss der Arbeiten an die Behörde.
- Beginn, Unterbrechungen und Beendigung der Wasserhaltungsarbeiten sind bei der Behörde und dem Wasserverband schriftlich rechtzeitig anzuzeigen.