Zur Planung für unseren Hausbau mit Bien-Zenker gehört auch die Beauftragung einer Firma, damit das Grundstück vermessen werden kann.

Wer ist für Grundstücksvermessungen zuständig?

Im Bundesland Hessen führen zugelassene öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement Grundstücksvermessungen durch.

Unser Vermesser
Vermessungsbüro Schwotzer in Groß-Gerau

Die Suche nach einem geeigneten Vermesser müssen wir zum Glück nicht übernehmen. Diese Aufgabe erledigt unser Architekt von Gerhard.Architekten aus Darmstadt, der mit einem Vermessungsbüro aus Groß-Gerau regelmäßig zusammenarbeitet.

Heute hat man uns ein entsprechendes Angebot mit allen notwendigen Leistungen zukommen lassen.
Somit wird dieses Büro das Grundstück vermessen, denn schon jetzt müssen die Arbeiten beginnen.
Bereits für den Bauantrag benötigt unser Architekt diverse Unterlagen, die der Vermesser erstellt. Dazu zählt z.B. der Höhenplan und der Liegenschaftsplan.

Vor dem Beginn der Bauphase, also bevor der Bagger für die Erdarbeiten anrollt, erfolgt die Grobabsteckung. Nach der Fertigstellung der Baugrube folgt dann die Feinabsteckung, die genau zeigt, wo das Haus platziert werden soll.

Wie hoch sind die Kosten für alle Leistungen im Detail?
Hier also die Auflistung von dem erhaltenen Angebot:

Angebotsinhalt
Angebot im Detail
Art der KostenBetrag
A. privatrechtliche Vermessungsarbeiten
1. Aufnahme von Geländehöhen
Höhenaufnahme und -plan300 €
2. Liegenschaftspläne zum Bauantrag
Liegenschaftspläne200 €
Auslage: Eigentums- und Flurstücksnachweis14 €
3. Grobabsteckung350 €
4. Feinabsteckung600 €
5. optionale weitere Arbeiten
B. hoheitliche Vermessungsarbeiten (Gebührenauskunft)
6. amtliche Gebäudeeinmessung
Haus855 €
Nutzungsgebühr für die Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung50 €
Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster170 €
Summe netto2.369 €
Was ist eigentlich...?
Begriffserklärungen

Ein Höhenplan

Bei dem ersten Plan erfasst der Vermesser die unterschiedlichen Höhen vom Grundstück. Dazu kommen auch die Höhen vom umliegenden Gelände (z.B. Straße) sowie von Objekten (z.B. Kanaldeckel). Ebenfalls zu sehen ist das Baufenster, wo später mal das Haus stehen wird.

Ein Liegenschaftsplan

Nach der Planung des Architekten kann dieser Plan für den Bauantrag erstellt werden. Hier wird jetzt das Haus in das Baufenster gesetzt und es werden zusätzlich zu den Höhen noch die Abstände dargestellt. Dieser Liegenschaftsplan ist also ein Update vom Höhenplan.